Wie diverse Medien heute berichten, kam es am Samstag Abend in Linz-Süd zu einem Vorfall, bei dem ein 14-jähriger einen Lokalbesitzer mit einer Airsoft-Pistole bedrohte.
Wir möchten hierzu festhalten, dass derartiges Verhalten – neben der Bedrohung von Menschen und der folgenden Gewaltausübung – aus mehrerlei Hinsicht zu verurteilen und keinesfalls mit Airsoft als Freizeitvergnügen zu vereinbaren ist:
- In Österreich unterliegt der Verkauf und die Abgabe von Airsofts, die realen Waffen nachempfunden sind, der Softairwaffenverordnung und sind unter 18 Jahren ausnahmslos verboten.
- Das geltende Jugendschutzgesetz in Oberösterreich untersagt ebenfalls die Weitergabe von Airsofts an Minderjährige.
- Darüber hinaus setzt sich die Airsoft Vertretung Österreich dafür ein, einen Verantwortungsbewussten Umgang mit Airsoft-Repliken zu pflegen: Das beinhaltet unter anderem, dass diese ausschließlich auf dafür vorgesehenen Veranstaltungen und Spielfelder Verwendung finden. Ein offenes Tragen oder zur Schau Stellen ist in unserer Szene verpönt.
Auch wenn der mutmaßliche Täter den Berichten zufolge minderjährig ist, sollte er sich mit 14 Jahren bereits über die möglichen Konsequenzen im Klaren sein. Außerdem muss die Frage gestellt werden, wie ein Minderjähriger überhaupt Zugriff auf eine Airsoft Pistole erhalten konnte.
Die AVÖ ist aber auch davon überzeugt, dass eine breite Aufklärung über unser Hobby notwendig ist.
Quellen:
- Bericht auf ooe.ORF.at:
https://ooe.orf.at/stories/3296249/ (abgerufen am 9.3.2025) - Bericht auf nachrichten.at:
https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/14-jaehriger-betrat-cafe-in-linz-mit-pistole-haende-hoch-oder-ich-schiesse;art4,4031729 (abgerufen am 9.3.2025)
Schreibe einen Kommentar